Berufszugangsvoraussetzungen für Immobilienverwalter beschlossen

Der erste Schritt, eine Stärkung des Verbraucherschutzes zu erreichen, ist am 22.06.2017 mit den Stimmen der Regierungskoalition im Deutschen Bundestag beschlossen worden. Das Gesetz zur Einführung von Berufszugangsvoraussetzungen für gewerbliche Immobilienverwalter und Immobilienmakler sieht neben der Zulassung der gewerblichen Ausübung der Tätigkeit eine Weiterbildungs-/Informationspflicht und eine Betriebshaftpflichtversicherung vor. Die Einzelheiten werden in einer ausführenden Rechtsverordnung geregelt. Dort wird auch verankert, wie die Nachweispflichten des gewerblichen Immobilienverwalters über die Einhaltung der Weiterbildungsverpflichtung gegenüber der zuständigen Behörde ausgestaltet werden. Weitere Schritte wie die Einführung eines Sachkundenachweises müssen schnell folgen. Eine gesetzliche Qualifikation als Zugangsvoraussetzung zum Berufsstand bleibt unabdingbar. Mindestbildungsstand muß ein Abschluß zum Immobilienkaufmann/-frau, Immobilienwirt/in oder Immobilienfachwirt/in sein. Besser noch sollten Studienabschlüße mit Immobilienschwerpunkt oder sogar betriebs- bzw. volkswirtschaftliche Studienabschlüße und einschlägige Berufserfahrungen vorliegen.

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