Funktioniert die Mietpreisbremse ?
Seit 1. Juni 2015 gilt das „Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten“. Experten sind sich einig, daß die geplanten Ziele kaum erreicht wurden bzw. erreichbar sind. Warum ist das so:
1. Mietinteressenten stehen nach wie vor einem begrenzten Wohnungsangebot gegenüber und sind bereit für vernünftigen Wohnraum auch mehr zu zahlen. Kaum jemand beabsichtigt, seinen Vermieter per Gesetzeslage zu sanktionieren.
2. Eigentümern stehen – ohne das Gesetz zu umgehen – veschiedenste Möglichkeiten offen (zb. Modernisierungen) um anfragegerechte Mietpreise zu verlangen.
3. Die im Gesetzt angesprochenen Vergleichswerte beziehen sich auf den jeweils örtlichen Mietspiegel. Dieser ist zurecht umstritten, was die aktuelle Rechtsprechung im Grundsatz belegt.