Immobilienbewertung: Achtung bei der Auftragsvergabe !

Beachten Sie bei der Auftragsvergabe im eigenen Interesse, dass es sich beim Auftragnehmer um einen akkreditierten Sachverständigen handelt. Um Sicherheit zu erlangen, sollten Sie im Verfeld einer Beauftragung einige Fragen stellen, so zum Beispiel:

– nach Verbandszugehörigkeit oder sonstigen Akkreditierungen
– nach konkreten Referenzen
– welche Verfahrenswahl würde der Anbieter bei der zu bewertenden Immobilie wählen
– lassen Sie sich kurz die angesprochenen Verfahren erläutern

Hinweise:

– in der Regel wenden Sachverständige mindestens 2 Verfahren. u.a. zur Plausibilisierung der Berechnungen an !
– sehr günstige Angebote genau prüfen !

Zu den Wertermittlungsverfahren:

Ertragswertverfahren:
Auf Renditeobjekte wie Mehrfamilienhäuser, gewerblich genutzte Grundstücke sowie Spezialimmobilien (Tankstellen, Parkhäuser, Einkaufszentren etc.) wird das Ertragswertverfahren angewendet. Der Verkehrswert wird hier über die Höhe der erzielten Erträge ermittelt.

Sachwertverfahren:
Das Sachwertverfahren ist grundsätzlich bei ausschließlich eigengenutzen Immobilien wie Einfamilienhäusern anzuwenden. Ebenso steht für allgemein genutzte Immobilien wie Bahnhöfe oder industrielle Objekte ausschließlich diese Methode zur Verfügung. Zur Berechnung des Immobilienwerts werden Informationen zum Bodenrichtwert und zu den Herstellungskosten der baulichen Anlagen sowie Außenanlagen herangezogen.

Vergleichswertverfahren:
Grundstücke, aber auch Eigennutzungsobjekte (insbesondere Sondereigentum) werden per Vergleichswertverfahren bewertet. Im Gegensatz zum Sachwertverfahren, bei dem die Herstellungskosten maßgebend sind, steht hier die Nachfrage nach vergleichbaren Objekten im Vordergrund. Um den Wert bestimmen zu können, werden möglichst viele Objekte, die der zu bewertenden Immobilie in vielen Punkten ähnlich sind, zum Vergleich herangezogen.

Wertermittlung