Mietpreisbremse nach wie vor umstritten !
Schon im September letzten Jahres machten wir an dieser Stelle darauf aufmerksam, daß das seit 1. Juni 2015 geltende „Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten“ kaum mumsetzbar bzw. dessen eigentlichen Ziele erreichbar sind.
Nun zeigte eine Entscheidung des Münchener Landgerichts einmal mehr, dass die Mietpreisbremse zudem rechtlich bedenklich ist. Die Richter kamen zu dem Urteil, dass die von der bayerischen Staatsregierung erlassene Mietpreisbremsenverordnung nicht ausreichend nachvollziehbar gewesen sei. Damit bestätigten sie ein vorheriges Urteil des Amtsgerichts München.
Nach Auffassung des Berliner Landgerichts ist das Gesetz sogar verfassungswidrig. Nun hat die Zivilkammer 67 des Gerichts einen passenden Fall gefunden, den sie dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegt, denn nur die Karlsruher Richter haben die Kompetenz, eine gesetzliche Regelung für verfassungswidrig zu erklären.