Möglichkeiten einer Mieterhöhung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Verlangen nach einer Mieterhöhung vom Eigentümer bzw. dessen Hausverwalter möglich. Dabei müssen formale und inhaltliche Vorgaben beachtet werden.
Die Obergrenze einer Mieterhöhung wird durch die ortsübliche Vergleichsmiete bestimmt. Zum Nachweis der ortsüblichen Vergleichsmiete kann der Vermieter auf verschiedene Begründungsmittel zurückgreifen. Übliches, aber nicht zwingendes Begründungsmittel ist der Mietspiegel, wobei dieser als einfacher oder qualifizierter Mietspiegel vorliegen kann. Die Rechtsprechung hat die Grundlagen der Errechnung von Vergleichsmieten in Mietspiegeln bereits in Frage gestellt.
Als Begründung einer Mieterhöhung ist jedoch auch die Heranziehung von Miethöhen bei Vergleichswohnungen möglich, auch ein Sachverständigengutachten über Vergleichsmieten oder Auskünfte aus Mietdatenbanken können als wirksame Begründung für Mieterhöhungen dienen. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gern unter 0241 4631 4545 zur Verfügung.