Wälder von Parabolantennen an Ihrem Merfamilienhaus

Die Duldung einer Vielzahl von Parabolantennen an Mehrfamilienhäusern ist für Vermieter nicht unbedingt zwingend !

Zur Information: Grundsätzlich ist das Recht des Mieters auf das Anbringen einer Satellitenschüssel durch Urteile des OLG Frankfurt (20 REMiet 1/9199) und des OLG 8 Karlsruhe (3 REMiet 2/939) geregelt. Vermieter müssen Parabolantennen dulden, wenn der Mieter ansonsten im Haus keine Möglichkeit hat, Fernsehen zu empfangen. Darüber hinaus muss die Antenne fachgerecht installiert und baurechtlich zulässig sein sowie an dem Ort aufgestellt werden, an dem sie optisch am wenigsten stört. Von selbst versteht sich, dass der Mieter für alle anfallenden Kosten aufkommen muss.

Mieter berufen sich in Streits um Parabolantennen oft auf Artikel 5 des Grundgesetzes, nach dem ein ungehinderter Zugang zu Information gewährleistet sein muss.

Wichtig: Vermieter können sich auf das Eigentumsgrundrecht in Artikel 14 im Grundgesetz berufen. Vermieter müssen Parabolantennen dann nicht dulden, wenn sie die Fassade optisch beeinträchtigen – sofern dem Mieter der Empfang des gewünschten Programms über andere Zugänge möglich ist. In den meisten Fällen sei heute über die Telefonleitung Internet verfügbar. Wenn ja, werde der ungehinderte Zugang zu Information nicht verletzt.

Hausordnung