KfW-Förderung für Einbruchschutzanlagen nutzen !

Mehr als 40 % der Wohnungseinbrüche finden tagsüber statt, wenn die Bewohner nicht anwesend sind. Einbrecher haben leichtes Spiel, weil aus Kostengründen oft moderne Sicherungsmaßnahmen nicht realisiert werden. Die Initiative für aktiven Einbruchsschutz „Nicht bei mir“ ist es, Eigentümern die Wichtigkeit von Schutzmaßnahmen nahezulegen.

Der Staat fördert die Maßnahmen zum Einbruchsschutz mit Zuschüssen. Eine Förderung von einbruchhemmenden Türen und Fenstern, Alarmanlagen sowie Beleuchtungs-/Zugangskontrollsystemen kann bereits ab 500 Euro bei der KfW beantragt werden. Wir empfehlen jedem Eigentümer, sich entsprechend beraten zu lassen und eine geförderte Nachrüstung in Betracht zu ziehen.

Hypothekendarlehen

Wälder von Parabolantennen an Ihrem Merfamilienhaus

Sattelittenschüsseln am Mehrfamilienhaus

Die Duldung einer Vielzahl von Parabolantennen an Mehrfamilienhäusern ist für Vermieter nicht unbedingt zwingend !

Zur Information: Grundsätzlich ist das Recht des Mieters auf das Anbringen einer Satellitenschüssel durch Urteile des OLG Frankfurt (20 REMiet 1/9199) und des OLG 8 Karlsruhe (3 REMiet 2/939) geregelt. Vermieter müssen Parabolantennen dulden, wenn der Mieter ansonsten im Haus keine Möglichkeit hat, Fernsehen zu empfangen. Darüber hinaus muss die Antenne fachgerecht installiert und baurechtlich zulässig sein sowie an dem Ort aufgestellt werden, an dem sie optisch am wenigsten stört. Von selbst versteht sich, dass der Mieter für alle anfallenden Kosten aufkommen muss.

Mieter berufen sich in Streits um Parabolantennen oft auf Artikel 5 des Grundgesetzes, nach dem ein ungehinderter Zugang zu Information gewährleistet sein muss.

Wichtig: Vermieter können sich auf das Eigentumsgrundrecht in Artikel 14 im Grundgesetz berufen. Vermieter müssen Parabolantennen dann nicht dulden, wenn sie die Fassade optisch beeinträchtigen – sofern dem Mieter der Empfang des gewünschten Programms über andere Zugänge möglich ist. In den meisten Fällen sei heute über die Telefonleitung Internet verfügbar. Wenn ja, werde der ungehinderte Zugang zu Information nicht verletzt.

Hausordnung

Keine Immobilienblase in Deutschland erkennbar

Viel Eigenkapital der Anleger - stabile Refinanzierung der Banken

Nach der Studie „Wirtschaftsfaktor Immobilien 2017“ der Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung ist der deutsche Immobilienmarkt weniger anfällig für Krisen und Preisblasen, als oft befürchtet wird. Banken und Sparkassen sind bei der Kreditvergabe so streng wie immer – wegen neuer Richtlinien teilweise sogar noch strenger als früher. Die Risiken in Deutschland sind zu gut verteilt und die Deutschen einfach zu konservativ, um eine gefährliche Blase aufzupumpen. (mehr …)

Hausbetreuung

Berufszugangsvoraussetzungen für Immobilienverwalter beschlossen

Sachkundenachweis muß folgen

Der erste Schritt, eine Stärkung des Verbraucherschutzes zu erreichen, ist am 22.06.2017 mit den Stimmen der Regierungskoalition im Deutschen Bundestag beschlossen worden. Das Gesetz zur Einführung von Berufszugangsvoraussetzungen für gewerbliche Immobilienverwalter und Immobilienmakler sieht neben der Zulassung der gewerblichen Ausübung der Tätigkeit eine Weiterbildungs-/Informationspflicht und eine Betriebshaftpflichtversicherung vor. Die Einzelheiten werden in einer ausführenden Rechtsverordnung geregelt. Dort wird auch verankert, wie die Nachweispflichten des gewerblichen Immobilienverwalters über die Einhaltung der Weiterbildungsverpflichtung gegenüber der zuständigen Behörde ausgestaltet werden. Weitere Schritte wie die Einführung eines Sachkundenachweises müssen schnell folgen. Eine gesetzliche Qualifikation als Zugangsvoraussetzung zum Berufsstand bleibt unabdingbar. Mindestbildungsstand muß ein Abschluß zum Immobilienkaufmann/-frau, Immobilienwirt/in oder Immobilienfachwirt/in sein. Besser noch sollten Studienabschlüße mit Immobilienschwerpunkt oder sogar betriebs- bzw. volkswirtschaftliche Studienabschlüße und einschlägige Berufserfahrungen vorliegen.

Nebenkostenabrechnung

KOSTENFREIE Immobilienbewertung durch unsere Sachverständigen

KOSTENFREI: 3+ Bonus für Eigentümer bei Vermarktungsauftrag an uns

NUR BEI UNS – VON KUNDEN EMPFOHLEN: Eigentümer erhalten KOSTENFREI professionelle Leistungen, auf die niemand ­verzichten sollte, der eine Wohnung, ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder Grundstücks veräußern möchte:
1. ein ca. 20-seitiges fundiertes, schriftliches Sachverständigengutachten zur sicheren Marktpreisfindung der zu verkaufenden ­Immobilie sowie
2. einen qualifizierten Energieausweis nach der Energieeinsparverordnung EnEV und
3. die Expertenanalyse „TOP-Immobilie“ zur Optimierung der Vermarktungsstrategie !

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